Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertrag

  • Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Auftragserteilung oder Angebotsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben
  • Der Auftraggeber anerkennt die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von RT Service GmbH
  • RT Service darf die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern, ohne dass die bestehenden Vertragspartner besonders informiert werden müssen.
  • Änderungen, die die Vertragspartner betreffen, werden diesem schriftlich mitgeteilt.

 

2. Pflichten RT Service

  • RT Service verpflichtet sich, die mit dem Kunden vereinbarten Leistungen vollständig zur Zufriedenheit des Kunden zu erbringen. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechungen, die von Mitarbeitern  von RT Service versursacht werden, haftet RT Service. Die Höhe einer möglichen Schadenssumme ist mit dem 3-fachen Auftragswert nach oben limitiert.
  • RT Service haftet ausschliesslich für die mit dem Kunden vereinbarte Leistung. Für Schäden, Störungen oder Unterbrechung oder Abbruch der Arbeiten, die von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, wird von RT Service nicht gehaftet.
  • RT Service GmbH kann jederzeit von einem Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund von störenden Ereignissen durch Dritte oder im Falle von höherer Gewalt, die Arbeit nicht zufriedenstellend erledigt werden kann.

 

3.    Pflichten Vertragspartner

  • Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, spätestens aber 48 Stunden vor Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen.
  • Kommt der Vertragspartner dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch RT Service, haftet der Vertragspartner für die Nichteinhaltung des Vertrages. RT Service ist in diesem Fall in der Lage eine entsprechende Aufwandsentschädigung der bisher angefallenen Kosten zu verrechnen.
  • Sollte durch die Leistungserbringung von RT Service in irgend einer Weise geltendes Recht verletzt werden, oder sich für den Vertragspartner Nachteile durch die Leistung ergeben, haftet allein der Vertragspartner.

 

4. Gewährleistung

  • Die durch RT Service erbrachten Leistungen sind vom Vertragspartner unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens  jedoch nach 6  Stunden sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden.
  • Mögliche Mängel oder Fehler der Leistungserbringung werden von RT Service entweder durch gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Zeit erledigt oder aufgrund der  Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt.
  • Die Gewährleistungspflicht von RT Service entfällt, wenn der Vertragspartner die von RT Service erbrachte Leistung inkl. mögliche gelieferte Ware, verändert, umgestaltet oder kaputt macht.

 

5. Verrechnung der Leistung

  • Die von RT Service erbrachten Leistungen sind entsprechend der im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen netto zu bezahlen.
  • Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die dem Vertragspartner mitgeteilt und von ihm genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.

 

6. Kündigung

  • Ein Auftrag kann grundsätzlich innerhalb von 8 Tagen mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden.
  • Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt der Vertragspartner von RT Service 40% des Auftragsvolumens.
  • Aufträge, die innerhalb von weniger als 8 Tagen auszuführen sind, können nicht gekündigt werden, es sei denn die Leistungserbringung kann ohne Beeinflussung von RT Service, nicht mehr erbracht werden.
  • Besteht ein längerfristiger Vertrag für mehrere regelmässig zu erbringende Leistungen, kann dieser jederzeit zum Ende des Folgemonats gekündigt werden, es sei denn, die beiden Vertragspartner haben eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen, die im Vertrag entsprechend vermerkt ist.
  • Eine Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen
  • Die Kündigung befreit den Vertragspartner oder RT Service nicht von den zu erbringenden Leistungen oder Zahlungen innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.

 

7. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand der RT Service GmbH ist Zürich. RT Service kann jedoch ihre Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Vertragspartners geltend machen. Ein möglicher ausschliesslicher Gerichtsstand bleibt unberührt. Es gilt das Schweizerische Recht.

 

8. Salvatorische Klausel

  • Sollte ein Teil der obigen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam werden oder die Rechtswirksamkeit später verlieren, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen des Vertrags nicht berührt. Anstelle eines unwirksamen Passus wird eine angemessene Regelung gefunden zwischen der Partnern, welche den vorgesehenen Leistungen und den entsprechenden Kosten am nächsten kommt.